Was ist das?
Der Beratungsgutschein (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – AVGS) ist von der Agentur für Arbeit ins Leben gerufen worden, um Unternehmern, die aus der Arbeitslosigkeit herausgründen, professionelle Beratung zu ermöglichen.
Der Gutschein ermöglicht es, bis zu 40 Stunden kostenlose Beratung bei akkreditierten Beratern zu erhalten. Die förderbaren Beratungsdienstleistungen sind weit gefasst und umfassen under anderem folgende Punkte:
- Klärung von Formalien und Rahmenbedingungen zur Gründung
- Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells
- Erstellung des Business- und Finanzplanes
- Überprüfung der wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee
- Beantragung von Fördergeldern und Zuschüssen
- Fremdkapitalbeschaffung und Finanzierung (z.B. Bankfinanzierung)
- Erarbeitung einer konkreten Marketingstrategie
- Buchführung & Steuern
- Personal & Organisation
- Marketing & Kundengewinnung
- Private & betriebliche Absicherung
- Unternehmensführung
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
- Wettbewerbs- & Marktbetrachtung
Wer ist berechtigt?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann von den Arbeitsagenturen und Jobcentern bundesweit ausgestellt werden. Zum förderfähigen Personenkreis gehören Arbeitssuchende, die sich auf eine mögliche Gründung vorbereiten wollen bzw. sich im Vorgründungsbereich die Entscheidungsgrundlage verbessern wollen. Auch von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen kann ein Gutschein ausgehändigt werden.
Falls Ihre Situation keine Förderung durch den AVGS Gutschein zulässt, kontaktieren Sie uns direkt, um nach alternativen Fördermöglickeiten zu fragen. Die Breite der Förderungsmöglichkeiten ist groß, wenn man sich auskennt!
Mein Eigenanteil?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sieht keinen Eigenanteil vor. Somit ist die Beratung für den Anstragsteller komplett risikolos. Falls Sie nicht für den AVGS Gutschein in Frage kommen, gibt es in den meisten Fällen Alternativen, um die Beratungskosten für Sie sehr gering zu halten.
AZAV akkreditiert?
Die AZAV ist eine Verordnung nach dem SGB III – §443 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt. Die Verordnung regelt die Anerkennung (Akkreditierung) und die Zulassung (Zertifizierung) von Bildungsträgern und Bildungsmaßnahmen durch unabhängige Organisationen. Die von den Agenturen für Arbeit herausgegebenen Bildungsgutscheine bzw. Vermittlungsgutscheine (AVGS) können nur für nach AZAV zertifizierte Bildungsmaßnahmen bei entsprechend zertifizierten Bildungsträgern eingelöst werden. Natürlich können Sie Ihren Bildungsgutschein direkt bei uns einlösen!
Wie erhalte ich ihn?
Indem ich einen Antrag stelle oder bei meinem Vermittler darum bitten, dass mir ein Gutschein ausgestellt wird.
Den Antrag hierzu erhalten Sie bei uns.