Sonderhilfen in Bayern für Unternehmen, die durch Hochwasser in Bayern geschädigt wurden.
Die LfA Förderbank Bayern unterstützt ab sofort Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige, die durch das Hochwasser in Bayern geschädigt worden sind, mit Sonderhilfen.
Zum Nachweis des Schadens genügt eine glaubhafte Versicherung des Antragstellers gegenüber der Hausbank.
Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31.12.2016. Auf dem Antragsformblatt ist neben dem beantragten Programm der deutliche Hinweis “Unwetter mit Hochwasser Mai/Juni 2016″ anzugeben. Für betroffene Unternehmen besteht auch die Möglichkeit, Kontakt mit der Task Force der LfA Förderbank Bayern aufzunehmen und sich dort über Finanzhilfen aller Art beraten zu lassen.
Quelle LfA-Rundschreiben Nr. 6/2016 vom 14.06.2016 http://www.lfa.de